Innenbereichssatzung Babing

Nach verschiedenen Verfahrensschritten wird die Innenbereichssatzung für den Gemeindeteil Babing rechtskräftig. Der Grundstücks- und Bauausschuss fasste hierfür am 3. Dezember den abschließenden Beschluss. Die Satzung ermöglicht nun eine Bebauung innerhalb des Geltungsbereichs. Bisher war die Ortschaft Babing dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Nun ist in Verbindung mit der aktuellen Flächennutzungsplanausweisung ein Wechsel zum Innenbereich eingetreten. Die Satzung ist seit 11.12.2019 rechtskräftig. Auch gemeindliche Flächen werden baureif und veräußert. Informationen im Bauamt, Tel. 08084 3734.

Bauleitplanung Babing