Bayerisches Landespflegegeld

Wer bekommt das Landespflegegeld?

Pflegebedürftige

  • mit Pflegegrad 2 und höher,
  • mit Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung,
  • unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 € pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleis­tung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Für das derzeit laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) endet die Antragsfrist am 31.12.2018.

Haben Sie weitere Fragen?

Sie können sich  telefonisch direkt an Bayern Direkt, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, wenden. Sie erreichen die Servicestelle unter Tel. 089 12 22 213 Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.