Die Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wurde vom Gemeinderat am 06.03.2018 wie folgt geändert.
Verkaufsstellen dürfen geöffnet sein:
– Am dritten Sonntag im März anlässlich des Starkbierfestes und des Trachtenmarktes
– Am Sonntag vor Pfingsten anlässlich des Adlberger Marktes
– Am dritten Sonntag im Oktober anlässlich des TaufKirtamarktes
An diesen Tagen dürfen die Geschäfte in der Ortsmitte von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. Die neue Verordnung ist im Taufkirchener Rathaus, Zi.-Nr. 1.10, oder im Internet unter www.taufkirchen.de einzusehen.