Vorkaufsrechtssatzung

Zum weiteren Ausbau des örtlichen Fuß- und Radwegenetzes hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) die erste sog. „Vorkaufsrechtssatzung“ beschlossen, die am 18. Mai 2016 in Kraft getreten ist. Mit dieser städtebaulichen Maßnahme werden bestimmte Grundstücke im Verkaufsfall für die Kommune gesichert. Betroffen sind folgende Flurstücknummern:

Fl.-Nr. 1474: Gemarkung Taufkirchen (Vils)
Fl.-Nr. 60/Teilfläche: Gemarkung Taufkirchen (Vils)
Fl.-Nr. 60/6: Gemarkung Taufkirchen (Vils)

Die betroffenen Bereiche sind in einem Lageplan dargelegt und können im Bauamt der Gemeinde jederzeit eingesehen werden. Ausführliche Auskünfte erteilen Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735 oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.