Anleinpflicht für Hunde gilt nicht überall!

Mehrere Hundehalter haben sich bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) darüber beklagt, dass sie seit Einführung der Leinenpflicht im Juni dieses Jahres im gesamten Gemeindegebiet zum Anleinen ihrer Hunde aufgefordert werden.

Dies ist so nicht richtig! Bitte lesen sie die „Hundeanleinverordnung“, veröffentlicht auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils), genau durch. Die Leinenpflicht gilt nur in bestimmten Bereichen. Diese sind in der Verordnung genau festgelegt.

Außerhalb des Geltungsbereiches obliegt es der Verantwortung des jeweiligen Hundehalters, ob er seinen Hund frei laufen lässt. Allerdings sind die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Landesjagdgesetzes oder privatrechtliche Bestimmungen u.ä. zu beachten.

Im Sinne eines guten Miteinanders bittet die Kommune die Hundehalter um Verständnis für diese Neuregelung.