51. Änderung des Flächennutzungsplanes

Zur Ausweisung von Bauflächen in zweiter Reihe in der Ortschaft Hubenstein entschied der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr den Flächennutzungsplan in folgenden Teilbereichen zu ändern:

a) Geltungsbereich 1

Der nördliche Teilbereich des Grundstücks 76/1 der Gemarkung Hubenstein soll zusätzlich als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Der Ausweisungsbereich soll durch eine private Grünfläche zur freien Landschaft hin abgegrenzt werden. Der Geltungsbereich 1 hat eine Fläche von ca. 2.000 qm.

b) Geltungsbereich 2

Der südliche Bereich der Flurstücke 65/1 und 65 der Gemarkung Hubenstein soll zusätzlich als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Fläche soll eine private Grünfläche im Südwesten ausgewiesen werden. Die bestehende Grünfläche wird dahingehend nach Südwesten verlagert.

Das mehrstufige Bauleitplanverfahren hat zu keinen wesentlichen Änderungen geführt. Zum Abschluss des Verfahrens wurde nun vom Gemeinderat am 16.09.2014 der Feststellungsbeschluss gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Erding zu beantragen.