Vollzug der Wassergesetze

Antrag auf Einleitung von behandeltem Wasser in die Große Vils

Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) benötigt die Gemeinde Taufkirchen (Vils) für die Einleitung von behandeltem Wasser aus der gemeindlichen Kläranlage in die Große Vils eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Der entsprechende Antrag wurde beim Landratsamt Erding gestellt. Die Planunterlagen liegen nun in der Zeit vom 19.12.2012 bis 21.01.2013 im Rathaus Taufkirchen (Vils) zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) oder beim Landratsamt Erding, Einwendungen gegen das geplante Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendefrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Ausführliche Auskünfte sind beim Landratsamt Erding, Sachgebiet Wasserrecht, Tel. 08122 58-1285, erhältlich.