Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) beantragte beim Landratsamt Erding die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für die gemeindliche Trinkwasserversorgung, da die bisherige Erlaubnis nach 20 Jahren ausgelaufen war. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt für diese Genehmigung ein umfangreiches Verfahren vor. Dazu gehört auch, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 22.11.2012 bis 27.12.2012 im Rathaus, Zimmer 2.11, zur Einsichtnahme ausliegen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sein könnte, hat die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Dies kann bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) bzw. im Landratsamt Erding erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt Gerhard Patermann, Rathaus, Tel. 08084 3736.