Abwasserbeseitigung von Einzelanwesen

Das Landratsamt Erding weist darauf hin, dass das Förderverfahren zur Errichtung von Kleinkläranlagen bis zum 31.12.2010 befristet ist. Es ist derzeit noch nicht bekannt, ob es endgültig keine Förderung mehr geben, die Förderhöhe reduziert oder das derzeitige Förderprogramm verlängert wird.

Kleinkläranlagen die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, d.h. insbesondere die seit der Änderung der Abwasserverordnung im Jahr 2002 auch für Kleineinleitungen geltenden Ablaufwerte nicht einhalten können, müssen mit einer entsprechenden biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden.

Um sicherzugehen, die staatlichen Zuwendungen noch nach den bestehenden Richtlinien beantragen zu können, empfiehlt das Landratsamt, frühzeitig die Nachrüstung der Kläranlage zu planen und den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis einzureichen.

Ausführliche Informationen zu den Förderrichtlinien:

Landratsamt Erding, Frau Haldenwang, Tel. 08122/58-1285, Gemeinde Taufkirchen (Vils), Herr Mayerthaler, Tel. 08084 / 3734 oder im Internet unter www.lfu.bayern.de, www.rzkka.bayern.de.