Die Ortsdurchfahrt von Gebensbach wird nicht auf 30 km/h beschränkt. Diese Entscheidung fällte der Grundstücks- und Bauausschuss am 8. Dezember 2009, nachdem sich in der Gebensbacher Bürgerversammlung alle der rund 60 anwesenden Bürger gegen den Antrag eines Anwohners aussprachen.