Grundzüge des kommunalen Vergabewesens

Die Kommunen sind als öffentliche Auftraggeber an Regelungen gebunden, die eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung bei der Beschaffungen ihrer Lieferungen und Leistungen sicherstellen sollen.

Diese besonderen Bindungen bei der Auftragsvergabe sind den Kommunen auf der Grundlage der Kommunalen Haushaltsverordnung sowie von nationalen und europäischen Vergaberichtlinien vorgegeben. Hiernach haben die Kommunen bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen entweder die VOB (Vertragsordnung für Bauleistungen), die VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) oder die VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) zwingend anzuwenden, wenn die sog. EU-Schwellenwerte überschritten sind.

Derzeit gelten folgende Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen (netto ohne Umsatzsteuer):

Bauleistungen: 5.150.000 €
Liefer- und Dienstleistungen: 206.000 €
Freiberufliche Leistungen: 206.000 €