Gebührenerhöhungen wegen Strompreisanstieg

Die E.ON Bayern AG hat drastische Strompreiserhöhungen von durch- schnittlich 16,34 % über die nächsten 4 Jahre für die Verbrauchsstellen der Kommunen durchgesetzt.

Energieintensive Abnahmestellen, wie die Kläranlage, das Wasserwerk, das Waldbad oder unsere Schulen trifft dies dabei besonders hart. Hier werden die so genannten Arbeitspreise, also die reinen Strompreise pro verbrauchte kWh sogar um sage und schreibe über 26% angehoben. Erste überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass alleine diese Nettostrompreiserhöhung die Anhebung der Kanal- und Wassergebühren um bis zu 3 Cent pro m³ zur Folge haben müsste.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) versuchte nach bekannt werden der „Preisanpassung“ sich gegen die fast schon unseriös wirkenden Anstiege zu wehren und verweigerte zunächst die Unterzeichnung des Rahmenvertrages. Es folgten intensive Gespräche mit Fachbüros und den Fachleuten des Bayerischen Gemeindetages. Das Ergebnis war ernüchternd: Wie zu erfahren war, waren andere Stromkonzerne nicht bereit, gegen die E.ON Bayern AG ein Konkurrenzangebot abzugeben. Nach Einschätzungen des Bayerischen Gemeindetages hätte auch nach den bisherigen Erfahrungen eine Ausschreibung des Strombezuges auf dem Europäischen Markt im Alleingang durch die Gemeinde Taufkirchen (Vils) keine Aussichten auf Erfolg.

Über die tatsächliche Erhöhung der Kanal- und Wassergebühren muss der Gemeinderat bei der Neukalkulation der Preise entscheiden.