Vorbeugende Maßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr beim Menschen

Spät, für manche zu spät wurde am 1. Oktober 2000 für alle Mitgliedsstaaten der EU eine Verordnung erlassen, nach der bei der Schlachtung Risikomaterialien (wie vorher definiert), bei denen die Wahrscheinlichkeit für BSE-Erreger am höchsten ist, entfernt und beseitigt werden müssen.

Durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums wurden in Deutschland ab dem 6. Dezember 2000 bei allen über 30 Monate alten Rindern, die zur Schlachtung gelangten, BSE-Schnelltests vorgeschrieben. Seit Jahresbeginn gilt dies EU-weit für alle über 30 Monate alten Rinder, die für die menschliche Ernährung in der Gemeinschaft bzw. zum Export in Drittländer bestimmt sind. National ist seit 26. Januar eine noch schärfere Vorschrift in Kraft: Das Alter für die Testpflicht wurde auf 24 Monate herabgesetzt.

Am 29. Januar verfügte die EU, dass künftig das gesamte Rückgrat und Separatorenfleisch von Wiederkäuern aus der Nahrungskette verschwinden soll. Separatorenfleisch, das für die Herstellung von Wurst minderer Qualität verwendet wird, gewinnt man mechanisch durch Ablösung letzter Fleischreste von Knochen, wobei Risikomaterial vom Rinderrückgrat in die Wurstmasse gelangen kann. Nur große Fleisch- und Wurstfabriken besitzen entsprechende Maschinen.

Das schon erwähnte generelle Verbot von Tiermehlverfütterung vom 30. November 2000 ist eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, um auszuschließen, dass Schweine und Hühner mit BSE-Erregern infiziert werden.
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Infizierung schützen?