Wie bereits mehrmals veröffentlicht, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Normenkontrollurteil vom 04.03.2005 den Bebauungsplan der Gemeinde Taufkirchen (Vils) für das Bezirkskrankenhaus für unwirksam erklärt. Mit diesem Bebauungsplan wollte die Gemeinde bekanntermaßen Regelungen darüber treffen, welche Krankenhauseinrichtungen zulässig und welche nicht zulässig sind, u. a. sollte dabei festgelegt werden, dass Einrichtungen zur Unterbringung bzw. Behandlung mehr …
Kategorie: kbo-Klinikum
Ausgabe 9/05 - 29. September 2005
Ausgabe 10/04 - 28. Oktober 2004
Wenn der Hubschrauber über Taufkirchen fliegt
… sind nach Aussagen von Vertretern der Bürgerinitiative im „Forensikbeirat“ viele Taufkirchner ängstlich, weil sie befürchten, aus der Forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses sei jemand ausgebrochen, der eine Gefahr für die Bevölkerung bedeuten könnte. Es soll sogar vorkommen, dass Mütter ihre Kinder vom Spielplatz nach Hause rufen, wenn über dem Gemeindebereich von Taufkirchen ein Hubschrauber kreist. mehr …
Ausgabe 11/03 - 27. November 2003
Bürgerbegehren „Keine Männerforensik in Taufkirchen“
Die Bürgerinitiative „Keine Männerforensik in Taufkirchen“ hat am 14.10.2003 einen Antrag auf Durchführung des gleichlautenden Bürgerentscheids bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eingereicht. Ein ausführlicher Bericht hierzu sowie der Originalantrag der Bürgerinitiative ist in der Online-Ausgabe 10/03 nachzulesen. Nachdem die Prüfung des Antrages durch die Gemeinde keinerlei Beanstandungen aufzeigte und auch das Landratsamt Erding die Rechtmäßigkeit des mehr …
§ 1
Für das Gebiet des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen (Vils), für das ein Beschluss über die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes – dessen Inhalt ist die ausschließliche Festsetzung der Art der baulichen Nutzung – gefasst ist, wird eine Veränderungssperre beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist mit dem künftigen Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes identisch. Der Geltungsbereich ist mehr …
§ 2
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 3
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Sie tritt auch dann außer Kraft, wenn der Bebauungsplan, dessen Sicherung sie dient, in Kraft getreten ist. Taufkirchen (Vils), 20.11.2003 Gemeinde Taufkirchen (Vils) Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister
Ausgabe 10/03 - 30. Oktober 2003
Bürgerbegehren „Keine Männerforensik in Taufkirchen“
Am 14.10.2003 wurde der Antrag der Bürgerinitiative „Keine Männerforensik in Taufkirchen“ auf Durchführung des gleichlautenden Bürgerentscheids bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) eingereicht. 1205 stimmberechtigte Gemeindebürger haben den Antrag unterschrieben. Eine Maßnahme, die im Antrag der Bürgerinitiative konkret genannt ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Klinikgelände des Bezirks Oberbayern durch die Gemeinde Taufkirchen(Vils), der mehr …
