§ 3

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in
Kraft. Die Veränderungssperre
tritt nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten außer
Kraft. Sie tritt auch dann außer Kraft, wenn der Bebauungsplan,
dessen Sicherung sie dient, in Kraft getreten ist.

Taufkirchen (Vils),
20.11.2003
Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister