Zur Ortsumfahrung der B 388

Im Zuge der Planung zur Ortsumfahrung von Taufkirchen (Vils) fanden am 11. April 2011 zwischen den betroffenen Grundstücksanliegern und dem Staatlichen Bauamt Freising Abstimmungsgespräche statt. Bürgermeister Hofstetter war sehr verärgert, dass die den Grundstücksanliegern vorgelegte Planung nicht dem abgesprochenen Planungsentwurf vom Januar dieses Jahres entsprach.

Die Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Freising nahmen die Wünsche, Anregungen und Hinweise der Grundstücksanlieger entgegen und stellten dabei mehrere Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung fest. Nachdem eine Weiterplanung der Umgehungsstraße nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann, behandelte der Gemeinderat am 3. Mai erneut die Sachlage und fasste dabei folgende Beschlüsse:

1) Verschieben der Feldwegbrücke im Eiblbachtal (Bauwerk 2/1) nach Nordosten

Die Lage der Brücke im Eiblbachtal soll so bestimmt werden, wie dies von den Anliegern gewünscht wird. Sollte die neu vorgeschlagene Lage die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer jedoch nicht finden, soll die bisherige Planung beibehalten werden.

2) Änderung der Anschlussstelle zwischen Emling und Kleinstockach an der B 15

Die geplante Anschlussstelle zur B 15 soll auf der Westseite verbleiben, da der betroffene Waldeigentümer auf der Ostseite der B 15 einer Grundabtretung wegen befürchteter Schäden durch Windbruch und Käferbefall nicht zustimmt. Zum Schutz der Ortschaft Kleinstockach wird es allerdings für unbedingt notwendig angesehen, dass der verbleibende Grundstücksstreifen sowie die entstehende Straßenböschung soweit wie möglich aufgefors­tet bzw. bepflanzt und darüber hinaus entlang der Anschlussrampe ein Erdwall aufgeschüttet wird. Außerdem soll eine Aufforstung auch bei Fl.Nr. 1960 im Eiblbachtal erfolgen, um auch an dieser Stelle die Ortschaft Kleinstockach von der B 388-Umfahrung abzuschirmen.

3) Verschiebung der Trasse bei Emling und Reckenbach nach Osten

Im Bereich Emling/Reckenbach soll die vom Ing.-Büro KEMPA im Auftrag der Gemeinde entwickelte Trassenführung im Wesentlichen beibehalten werden. Die Trasse soll in Richtung des Waldstückes östlich von Emling verschoben werden, wobei in der Weiterführung in südöstlicher Richtung auf Höhe Reckenbach die Trasse so gelegt werden soll dass sie sich etwa im Mittel der KEMPA-Trasse und der Bauamts-Trasse befindet.

4) Errichtung eines zusätzlichen Querungsbauwerkes im Wald, südlich von Kleinstockach

Die Errichtung von zwei Bauwerken (Wilddurchlass und Feldwegunterführung) an fast gleicher Stelle im Wald westlich von Emling wird nicht für erforderlich erachtet. An Stelle von zwei Bauwerken soll eine Wegeunterführung errichtet werden, die insbesondere dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr dient und gleichzeitig aber auch die Funktion eines Wilddurchlasses hat.

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) fordert das Staatliche Bauamt außerdem auf, mit den betroffenen Grundstückseigentümern möglichst umgehend alle zur Abstimmung der Planung und Bodenordnung (künftige Nutzung von Flächen, Tauschgrundstücke) notwendigen Gespräche zu führen. Die Gemeinde wird bei diesen Gesprächen das Staatliche Bauamt unterstützen. Zur Planung der B 388-Umfahrung stellt der Gemeinderat nochmals klar, dass generell die KEMPA-Linie machbar ist und an dieser Linie grundsätzlich festgehalten werden soll.