Kreisverkehr Johannrettenbach

Nachdem sich an der Kreuzung in Johannrettenbach bereits zahlreiche Verkehrsunfälle mit teilweise tödlichem Ausgang ereignet haben, wird die Kreuzung durch einen Kreisverkehr ersetzt.

Das Straßenbauprojekt des Landkreises kann jedoch erst im Jahr 2023 realisiert werden, da bei der anstehenden Sperrung der B 15 in Dorfen im Zuge der Erneuerung der Isenbrücke im nächsten Jahr der großräumige Verkehr über Johann­rettenbach umgeleitet wird. Die an der Verkehrsschau beteiligten Behörden sind sich einig, dass die beiden Maßnahmen nicht gleichzeitig stattfinden können. Daher verzögert sich der Baubeginn um ein Jahr.

Kanalsanierungskonzept Taufkirchen (Vils)

Um einen Einblick in die verborgene Untergrundwelt der Kanalisation zu erhalten, kommen Kamera-Inspektionssys­teme zum Einsatz. In Taufkirchen (Vils) wird das gesamte Kanalnetz auf diese Art über einen Zeitraum von 10 Jahren gebietsweise untersucht.

Aus diesen Kamerainspektionen konnten erste Ergebnisse vom Zustand der Kanäle ermittelt werden und in vielen Fällen erwiesen sich vor allem ältere Kanäle als stark schadhaft. Das Problem ist ernst zu nehmen, da häusliches Abwasser über Schadstellen ins Erdreich gelangt und eine Gefährdung für das Grundwasser darstellt.

Es besteht Handlungsbedarf über einen längeren Zeitraum und deshalb werden die ersten Baumaßnahmen bereits im Jahr 2021 umgesetzt. Die Kanäle werden anstatt aufwendiger Aufgrabungen vorrangig von innen saniert. Mit den entsprechenden grabenlosen Kanalsanierungs-Maßnahmen, die vom Ingenieurbüro WipflerPLAN geplant und betreut werden, können sowohl Verkehrseinschränkungen vermindert als auch die Lärmbeeinträchtigungen reduziert werden. Vor allem aber können die Maßnahmen in einer vergleichsweise kurzen Bauzeit an mehreren Stellen kosteneffizient umgesetzt werden.

Die Maßnahmen wirken sich umweltschonend aus, da die Dichtheit wiederhergestellt und der Kanalbetrieb langfristig sichergestellt werden. Die aktuellen Sanierungsarbeiten finden in den Ortsbereichen Taufkirchen West, Taufkirchen Nord und in Moosen im Zeitraum August bis Dezember 2021 statt.

WipflerPLAN – Niederlassung München
Telefon: 089 895615-39
www.wipflerplan.de

Ampelanlage bei der Grundschule Moosen (Vils)

Bereits 2018 stellten Moosener BürgerInnen einen Antrag zur Errichtung einer Fußgängerampel zur Überquerung der ED 13 neben der Grundschule Moosen (Vils), den die Gemeinde Taufkirchen (Vils) ebenfalls befürwortet und an das Landratsamt Erding weitergeleitet hat. Infolgedessen wurde eine 30 km/h-Zone an Schultagen eingerichtet.

Auf erneuten Antrag des Gemeinderates im Januar 2020 erfolgte eine Verkehrsschau sowie anschließend eine Verkehrszählung durch die Straßenmeisterei Taufkirchen (Vils) am 2. Dezember 2020. Die Zählung ergab am Morgen in der Zeit von 7.15 bis 8.15 Uhr ein Verkehrsaufkommen von 231 Fahrzeugen und 17 Fußgängern und mittags von 12.30 bis 13.30 Uhr ein Aufkommen von 178 Fahrzeugen und 6 Fußgängern. Laut der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen müssen jedoch zu Spitzenzeiten mindestens 200 – 300 Fahrzeuge und mindestens 50 Fußgänger in der Stunde die Stelle queren.

Da dies in Moosen nicht der Fall ist, kann das Landratsamt dem Antrag nicht zustimmen. Auch dann nicht, wenn die Gemeinde Taufkirchen (Vils) die Kosten für die Ampel übernimmt. Sollte sich die Anzahl der SchülerInnen an der Grundschule in den nächsten Jahren erhöhen, wird das Landratsamt die Sachlage erneut prüfen.

Laserscanning-Vermessungen im Gemeindegebiet

Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2021 bis Juni 2022 im Landkreisgebiet Erding Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt.

Das digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.

Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden.

Die Mitarbeiter können sich durch Bestätigungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.

Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können Sie am LDBV, Referat 84, weitere Informationen erhalten.

Informationen zu Laserscanning und dem digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/