Erweiterung des Kinderhauses „St. Stephanus“

Das Moosener Kinderhaus an der Maiselsberger Straße ist ab Herbst dieses Jahres bis auf den letzten Platz belegt. 82 Krippen- und Kindergartenkinder werden hier täglich von 7.00 bis 17.00 Uhr betreut.

Aufgrund der zunehmenden Geburten und der anhaltenden Wohnbauentwicklung in der ehemaligen Gemeinde Moosen (Vils) prognostiziert der gemeindliche Bedarfsplan einen weiteren Anstieg von Betreuungsplätzen. Eine Erweiterung des 33 Jahre alten Kindergartens ist deshalb unbedingt notwendig.

Der Gemeinderat stimmte daher in der letzten Sitzung im Juni dem Planungsentwurf des Architekten-Team Heim und Nitzl aus München zu. Der Kostenrahmen für den Anbau beläuft sich auf rund 2,1 Mio. €. Bürgermeister Hofstetter möchte, dass die neuen Räume bereits im kommenden Kindergartenjahr 2020/21 bezogen werden können. Der Startschuss für die Baumaßnahme fällt deshalb noch 2019.

Der Anbau im Osten des bestehenden Gebäudes sieht folgende neue Raumsituation vor:

  • Gruppen- und Nebenraum für eine neue altersgemischte Gruppe (ca. 6 Krippen- und 13 Kindergartenkinder)
  • Umzug der bestehenden Krippengruppe vom Untergeschoss in den zusätzlichen neuen Gruppen- und Schlafraum im Erdgeschoss
  • Verlegung des Leitungsbüros, der Personal- und Beratungsräume in die bestehenden freiwerdenden Zimmer in das Untergeschoss
  • Errichtung einer großzügigen Mensa mit Verteilerküche im Neubau
  • Einbau eines Behinderten-WCs
  • Errichtung eines Kinderwagenraumes im Eingangsbereich
  • neue Parkplätze

Gewerbe- und Mischgebiet Solching-West

Im Rahmen der Ausweisung des neuen Gewerbe- und Mischgebietes an der B 15 bei Solching wurde mittlerweile im Juni 2019 durch den Grundstücks- und Bauausschuss der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Vorausgegangen war die Abwägung über die vorgebrachten Einwände aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Auch die Träger öffentlicher Belange (ca. 40 Fachstellen und -behörden) wurden gehört.

Nachdem alle relevanten Planunterlagen und Gutachten vorliegen, findet nun in der Zeit vom
25. Juli bis 26. August 2019
die öffentliche Auslegung statt. Während dieser Zeit können die Unterlagen im gemeindlichen Bauamt eingesehen werden. Die Mitarbeiter geben gerne Auskunft über den Inhalt des Planwerks. Auch im Internet unter www.taufkirchen.de sind die Unterlagen einzusehen.

Baulandmodell der Gemeinde Taufkirchen (Vils)

zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum

In der Gemeinde Taufkirchen (Vils) herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Durch städtebauliche Planungen möchte die Gemeinde Taufkirchen (Vils) eine verträgliche und sozial ausgewogene Weiterentwicklung der Gemeinde steuern.

Angesichts steigender Grundstücks- und Mietpreise ist es eine wichtige städtebauliche Aufgabe, auch ausreichend Wohnraum für untere und mittlere Einkommensschichten zu schaffen, um nicht zuletzt einen Wegzug der örtlichen Bevölkerung zu vermeiden.

Deshalb legte der Gemeinderat in der letzten Sitzung im Juni 2019 mit einem Grundsatzbeschluss den Leitfaden für ihre künftige Baulandpolitik im Gemeindegebiet fest. Dieser Leitfaden enthält die Vorstellungen zur Siedlungsentwicklung, zur Bevölkerungsentwicklung sowie einheitliche Kriterien für die Wohnbaulandentwicklung.

Die dem Baulandmodell zugrunde liegenden städtebaulichen Ziele und die Ziele der künftigen Siedlungsentwicklung werden im Rahmen der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erarbeitet und definiert.

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird nun künftig das Baulandmodell wie folgt anwenden:

  • bei der Neuausweisung von Baugebieten oder
  • bei einer wesentlichen Baurechtserhöhung in Bebauungsplangebieten und
  • im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB sowie
  • im Bereich von Außenbereichssatzungen  (§ 35 Abs. 6 BauGB)

Das Baulandmodell sieht vor, Grundstücke, die sich im Privateigentum befinden und durch die bauleitplanerische Maßnahmen der Gemeinde eine Erhöhung des Baurechts erfahren, einer sozialen Komponente zu unterwerfen.

Diese neuen Vorgaben richten sich nicht nur an gewerbliche Bauträger, sondern auch an private Grundstücksbesitzer im gesamten Gemeindebereich. Bei einer Baulandausweisung von geringem Umfang

≤ 1.500 m² Grundstücksfläche oder
einer Geschoßfläche (≤ 500 m²) oder
≤ 3 Wohneinheiten

wird allerdings davon abgesehen.

Die neue Verwaltungsvorschrift wurde am 10. Juli 2019 öffentlich bekannt gemacht. Der gesamte Wortlaut ist unter www.taufkirchen.de nachzulesen.

Auskünfte zum neuen Modell erteilt das gemeindliche Bauamt: Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734 oder Susanne Zuhr, Tel. 08084 3717.

Straßensanierungen

Entsprechend der im Haushalt 2019 eingeplanten Finanzmittel werden auch in diesem Jahr wieder Straßenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Der Grundstücks- und Bauausschuss entschied in der Sitzung vom 09.07.2019 folgende Sanierungsmaßnahmen:

Oberflächenbehandlungen (Spritzdecken):

  • Gemeindeverbindungsstraße Stiglgrub – Bach
  • Gemeindeverbindungsstraße Zeilding – ED 13
  • Gemeindeverbindungsstraße Bartlmühle – Reichvils
  • Gemeindeverbindungsstraße Mühlberg – Holzmann

Der Auftrag in Höhe von 62.500 € wurde an die Firma ­BABIC aus Igling vergeben, die voraussichtlich im September die Straßensanierung durchführt.

Für dieses Jahr sind außerdem noch Gehwegsanierungen im Gemeindebereich vorgesehen. Diese Maßnahmen werden erst noch im Grundstücks- und Bauausschuss behandelt.