8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Pfarranger“ – öffentliche Auslegung

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nr. 1456/13 und 1456/14, Gemarkung Taufkirchen (Vils), eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pfarranger“ durchzuführen.

Vorausgegangen ist dieser Beschlussfassung der Wunsch eines Gebäudeeigentümers, das bestehende Wohnhaus baulich um ein 3. Vollgeschoß im Dachgeschoss zu vergrößern.

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Anger & Groh aus Erding beauftragt. Der Entwurf der Änderungsplanung, einschließlich Begründung, wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss gebilligt und liegt bis 24.01.2024 im Rathaus, Zi. Nr. 2.13 (2. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Innerhalb der genannten Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Gemeinde-Website unter www.taufkirchen.de eingesehen werden.