Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Bürgerbeteiligung und Satzungsbeschluss

Zur Fortführung notwendiger städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von Taufkirchen (Vils) hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein vom Stadtplanungsbüro von Angerer zusammengestelltes Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) als Gesamtschau in der Sitzung vom 09.10.2023 gebilligt.

Diese Gesamtschau fasst die Ergebnisse der aus dem Jahr 2011 stammenden „Vorbereitenden Untersuchungen“ mit den Fachplanungen Grünordnung, Verkehr und Einzelhandel und dem im Jahr 2023 fertiggestellten Mobilitätskonzept zusammen. Die Sanierungsziele zu den einzelnen Handlungsfeldern wurden aktualisiert und ein Maßnahmenkonzept aufgelegt.

Bereits bei der Erstellung der genannten Untersuchungen fanden umfangreiche Beteiligungsverfahren statt.

Nachdem die Gültigkeit der aktuellen Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Taufkirchen (Vils) Ortskern“ am 31.12.2023 abläuft, hat die Gemeinde eine neue Satzung mit dem gleichen Umgriff des Sanierungsgebietes beschlossen.

Gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Aussagen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie zum Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Taufkirchen (Vils) Ortskern“ zu äußern. Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen zu den Sanierungszielen und den geplanten Maßnahmen vorbringen. Die Anregungen, wie z.B. Freiflächen- und Grünordnungsgestaltung oder die Schaffung von Parkplätzen sind denkbar.

Über die Vorschläge wird der Gemeinderat zum Jahresende beraten und diese ggf. in das ISEK mit aufnehmen.

 Umgriff des Sanierungsgebietes

Die Unterlagen zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie zum Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Taufkirchen (Vils) Ortskern“ finden Sie online unter www.taufkirchen.de im Bereich „Bauleitplanung“. Sie können die Unterlagen auch im Rathaus Taufkirchen (Vils) bis 27. November 2023 während den üblichen Öffnungszeiten einsehen.

Bitte schicken Sie die Stellungnahmen zur Gesamtschau des ISEK und zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Taufkirchen (Vils) Ortskern“ per E-Mail an verwaltung@taufkirchen.de

Auskunft zum Verfahren erteilt Johannes Pregler, Hauptamtsleiter der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Tel. 08084 3720.