Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2022

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2022 ermittelt. Um der flächendeckenden Ermittlung der Bodenrichtwerte gerecht zu werden, wurden in diesem Jahr auch Werte für den Außenbereich ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschuss V (BayGaV), ein Monat lang in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auszulegen.

Die Liste der Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertkarte liegen somit in der Zeit vom 10.08.2022 bis 12.09.2022 im Taufkirchener Rathaus, Zimmer-Nr. 2.13 im 2. OG während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es können keine Abschriften (Kopien) ausgehändigt werden.

Der Gutachterausschuss hat ein Urheberrecht an den Bodenrichtwerten, so dass diese nicht unentgeltlich Dritten überlassen werden dürfen. Die kompletten Bodenrichtwerte können gegen eine Gebühr in Höhe von 150,00 € bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erding, Tel. 08122 580, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten.

Seit Juli 2022 werden die Bodenrichtwerte des Landkreises Erding erstmalig in dem Portal BORIS-Bayern eingestellt. Auf dieser Plattform ist es möglich, die Richtwerte jederzeit kostenpflichtig abzurufen (www.boris-bayern.de).