STEUERTERMINE 2022

ERTEILUNG EINES SEPA-MANDATS (Einzugsermächtigung)

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sind bei der Gemeinde­kasse Taufkirchen (Vils) zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer (oder Sonderfälligkeit auf Antrag am 01.07.2021)
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer

Wer nicht am SEPA-Lastschrift-Verfahren teilnimmt wird gebeten, unter Angabe der Personen-Kontennummer (siehe Steuerbescheid), den fälligen Betrag rechtzeitig zu überweisen.

Damit keine Termine übersehen werden, ist es von Vorteil, der Gemeinde Tauf­kirchen (Vils) ein SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) zu erteilen. Dieses Formblatt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde. Auf Wunsch wird das Formular gerne übersandt.

Gemeindekasse Taufkirchen (Vils)

Thomas Schülke, Tel. 08084 3753 schuelke@taufkirchen.de

Andrea Ayrenschmalz, Tel. 08084 3751 ayrenschmalz@taufkirchen.de