Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss bis spätestens 19.01.2022 im Besitz des neuen Kartenführerscheins sein.

Das Landratsamt bittet die Land­kreisbürger*innen dieser Geburtsjahrgänge, in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Homepage (www.landkreis-erding.de Führerscheinstelle – Führerschein­umstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Der Antrag kann ggf. beim Termin ausgefüllt werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 € und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 €.

Wir bitten die Landkreisbürger*innen, Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine), in dem Zeitraum umzutauschen, in dem sie laut folgender Tabelle vorgesehen sind.

Geburtsjahr Führerscheinumtausch bis:
vor 1953 19.01.2033 bitte warten
1953 bis 1958 19.01.2022 bitte umtauschen
1959 bis 1964 19.01.2023 bitte warten
1965 bis 1970 19.01.2024 bitte warten
nach 1971 19.01.2025 bitte warten