1. Änderung des Bebauungsplanes „Solching – West“

In der letzten Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses wurde die erste Änderung des Bebauungsplanes Solching-West behandelt. Dieser beinhaltet die Schaffung des Baurechts für die Bestandssiedlung Solching – westlich der B 15.

BPlan Solching-West 2020

Bisher lag das Gebiet innerhalb einer sog. „Außenbereichssatzung“ – das dadurch mögliche Baurecht war ausgeschöpft. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Bebauungsgebietes GE-MI (Gewerbe- und Mischgebiet) Solching-West. Allerdings ist dieser Teilbereich lediglich als einfacher Bebauungsplan festgesetzt, was kein unmittelbares Baurecht bewirkt. Durch diese 1. Änderung soll hier nun ein qualifizierter Bebauungsplan das Baurecht schaffen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Anhörung aller Fachstellen fand in der Zeit vom 30.06. – 31.07.2020 statt. Der Grundstücks- und Bauausschuss wägte die vorgebrachten Einwände und Hinweise ab und billigte letztendlich die geänderte Fassung. Wichtiger Punkt dabei war das erforderliche Ausgleichsflächenkonzept.

Vor der nun anstehenden öffentlichen Auslegung müssen die Planunterlagen vollständig ergänzt werden. Es handelt sich dabei um den Umweltbericht (mit Ausgleichsflächen) sowie einem Abwasserkonzept.

Informationen zum Bebauungsplan bei Herbert Mayerthaler, Rathaus Taufkirchen (Vils), Tel. 08084 3734.