Neuvergabe der Stromkonzession

Der bisherige Stromkonzessionsvertrag mit der Bayern­werk AG aus Regensburg läuft zum 31.12.2020 aus. Für die Verlängerung des Vertragswerkes bedarf es einer öffentlichen Ausschreibung. Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung am 5. September den Startschuss für die detaillierte Angebotseinholung.

Aufgrund der im Vorfeld stattgefundenen Interessensbekundung haben sich mehrere potenzielle Stromversorger um die Konzession beworben. Die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari aus Berlin begleitet daher die Kommune beim vorgeschriebenen Vergabeverfahren.

Der Stromkonzessionsvertrag ist eine auf dem Energierecht beruhende Vereinbarung zwischen Kommune und Stromversorger, die im Wesentlichen die Zurverfügungstellung der gemeindlichen Wege für das Stromnetz regelt. Als Ausgleich erhält die Gemeinde vom Konzessionsnehmer die sog. „Konzessionsabgabe“. Die Höhe der Abgabe ist gesetzlich geregelt.

Nicht betroffen von der Vergabe ist das Gebiet im Bereich der ehemaligen Gemeinde Gebensbach. Hierfür wurde kürzlich der Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Dorfen um weitere 20 Jahre verlängert.