Wann muss mein Hund an der Leine gehen?

Die Hundeanleinverordnung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) regelt, wann ein Hund anzuleinen ist und wann nicht. Grundsätzlich müssen Hundebesitzer dafür sorgen, dass sie ihren Hund so führen, dass niemand gefährdet, geschädigt oder belästigt wird.

Wenn der Hund eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm hat, gilt er als großer Hund. Große Hunde und Kampfhunde müssen auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen innerhalb bebauter Siedlungsbereiche sowie außerhalb von Siedlungsbereichen auf ausgewiesenen Fuß- und Radwegen  verpflichtend angeleint werden. Die Leine muss in diesem Fall reißfest sein und darf drei Meter nicht überschreiten.

Die vollständige Hundeanleinverordnung finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen/