Bürgerversammlung zum Thema Wasserschloss

Soll die Gemeinde Taufkirchen (Vils) das Wasserschloss kaufen?

Zu diesem Thema lädt die Gemeinde ein zu einer

Bürgerversammlung

Donnerstag, 28. April 2016, Beginn 19.30 Uhr

Bürgersaal Taufkirchen (Vils)

Das Wasserschloss befindet sich in Privateigentum, verbunden allerdings mit einem im Grundbuch gesicherten Nutzungsrecht für die Gemeinde. Dieses Recht erstreckt sich auf das Erdgeschoss und auf das 1. Obergeschoss sowie auf die beiden Schlossterrassen. Über das 2. und das 3. Obergeschoss verfügt dagegen allein der Eigentümer.

Der hat nun erneut der Gemeinde das Schloss zum Kauf angeboten. Das Wasserschloss wurde zwar vom ehemaligen Schlossbesitzer Nico Forster zu einem großen Teil saniert, jedoch konnte die Sanierung von ihm nicht fertiggestellt werden, nachdem er 2010 überraschend verstorben ist.

Bevor nun über das Kaufangebot vom Gemeinderat eine Entscheidung getroffen wird, wird zunächst durch Architekten und Fachplaner untersucht, welche Kosten für die noch ausstehenden Sanierungsmaßnahmen entstehen, vor allem auch unter dem Blickwinkel der statischen Verhältnisse, der Brandschutzmaßnahmen und der technischen Ausstattung des Gebäudes (Heizung, Sanitär, Elektro). Zudem soll geklärt werden, welche Kosten der Gemeinde für den späteren Unterhalt und für den Betrieb des Schlosses entstehen würden.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird bei der Bürgerversammlung am 28.04.2016 vorgelegt und von den Fachplanern erläutert. Zudem erfolgt ein Überblick über die historische Entwicklung. Aufgezeigt wird außerdem, welche Möglichkeiten das Wasserschloss für eine kulturelle und gesellschaftliche Nutzung bietet. Die Bürgerversammlung wird durch eine externe Moderatorin geleitet. Zielsetzung dabei ist, zur künftigen Eigentumsfrage des Schlosses ein möglichst klares Meinungsbild der Bevölkerung einzuholen.