Hecken, Sträucher und Bäume im Gehweg- und Straßenbereich

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht bittet die Gemeinde Taufkirchen (Vils) die Haus- und Grundstücksbesitzer umgehend ihre in die Gehwege und Fahrbahnen hineinwachsenden Bäume, Sträucher, Hecken und Äste bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sollten die Eigentümer diese Sicherungspflicht nicht ausführen, ist die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zum Einschreiten verpflichtet. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.