Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung ist eine Vorausverfügung für den Fall, dass Sie einmal in die Lage kommen, nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können. In der Patientenverfügung können Sie heute schon festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen sie in konkreten Krankheitssituationen wünschen bzw. ablehnen. Im Vortrag wird auch die Vorsorgevollmacht bzw. die Betreuungsverfügung angesprochen, die nötig ist für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen umzusetzen.

Für ihre Fragen bringt Herta Heymann vom Christophorus Hospizverein Erding ausreichend Zeit und Erfahrung mit.

Termin: Montag, 29. November 2010, 19.00 Uhr

Ort: Mehrgenerationenhaus Taufkirchen(Vils)

Kosten: 3 € – Anmeldung nicht erforderlich.