Landkreiszuschüsse für Vereine können im Jahr 2010 nur dann gewährt werden, wenn die entsprechenden Anträge mit überörtlicher Bedeutung dem Landratsamt Erding rechtzeitig zur Einplanung in den Haushalt 2010 – bis spätestens 15.08.2009 – vorgelegt werden. Zu spät eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.