Zuschüsse des Landkreises

Landkreiszuschüsse für Vereine können im Jahr 2010 nur dann gewährt werden, wenn die entsprechenden Anträge mit überörtlicher Bedeutung dem Landratsamt Erding rechtzeitig zur Einplanung in den Haushalt 2010 – bis spätestens 15.08.2009 – vorgelegt werden. Zu spät eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.