Neuregelungen beim Versorgungsausgleich

Scheidungsanträge jetzt oder erst im September? Diese Frage müssen sich Scheidungswillige derzeit stellen. Ab 01.09.2009 treten Neuregelungen zum Versorgungsausgleich in Kraft, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rentenzahlung haben.

Besonders betroffen sind Ehepartner, die verschiedenen Versorgungssystemen angehören. Aber auch für Rentner besteht Aufklärungsbedarf. Für Neufälle wird das sog. „Rentnerprivileg“ abgeschafft, das bedeutet, die Rentenzahlung wird nach der Scheidung sofort gekürzt, auch wenn der Expartner noch keine Rente bezieht.

Ausführliche Informationen am kostenlosen Service-Telefon 0800 / 1000 48088 oder bei den Rentensprechtagen im Landratsamt Erding.