Wohngeld / Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als:

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung / eines Zimmers
  • Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung

Wohngeld/Lastenzuschuss sind keine Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Anspruch haben und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wohngeld/Lastenzuschuss wird nur auf Antrag vom Landratsamt Erding, Herrn Schwarzbauer oder Frau Böhm, Tel. 08122/581266, genehmigt. Die notwendigen Antragsformulare sind im Rathaus, Zimmer 12, erhältlich.

Weitere Informationen bzw. die Formulare zum Herunterladen sind im Internet unter: www.wohnen.bayern.de zu finden.