Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung / eines Zimmers
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung
Wohngeld/Lastenzuschuss sind keine Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Anspruch haben und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld/Lastenzuschuss wird nur auf Antrag vom Landratsamt Erding, Herrn Schwarzbauer oder Frau Böhm, Tel. 08122/581266, genehmigt. Die notwendigen Antragsformulare sind im Rathaus, Zimmer 12, erhältlich.
Weitere Informationen bzw. die Formulare zum Herunterladen sind im Internet unter: www.wohnen.bayern.de zu finden.