Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsfesten

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfeiern bzw. Kindergarten- oder Schulfesten ist ab sofort für den Umgang mit Lebensmitteln kein Gesundheitszeugnis bzw. keine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz mehr erforderlich. Die betreffenden Personen müssen nur noch durch ein Merkblatt über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet werden.

Dieses Merkblatt ist in der Gemeinde Taufkirchen(Vils) erhältlich bzw. wird bei der Anzeige einer Veranstaltung von den Mitarbeitern des Gewerbeamtes ausgehändigt. Für weitere Fragen steht Herr Schmittner Tel. 08084/3740 zur Verfügung.