Ablauf des Förderverfahrens:

1. Abwasserentsorgungskonzept
Die Gemeinde erstellt eine Liste der Ortsteile, Weiler und Anwesen,
die nicht an die gemeindliche Kläranlage angeschlossen werden
sollen. Damit wird verlässlich festgelegt, wo die vorhandenen
Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen nachgerüstet
werden müssen.

Das Abwasserentsorgungskonzept für die
Gemeinde Taufkirchen (Vils) wurde vom Ing.-Büro Peter Helmprecht
aus Erding erstellt und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 13.01.2004
vorgestellt.
Der Gemeinderat billigte das Konzept und legte gleichzeitig für
die kommenden 20 Jahre fest, welche Anwesen/Gemeindeteile noch
an die gemeindliche Kläranlage anzuschließen sind:

  • Jettenstetten (Haus-Nr. 8-22)
  • Bartlmühle
  • Ratzing (Haus-Nr. 4-5 ½)
  • Hilpolding 1
  • Vötting 2

Alle übrigen, noch nicht angeschlossenen Anwesen/Gemeindeteile
haben die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen durchzuführen.
Sollten diese Ortsteile/Anwesen jedoch einen Anschluss an das gemeindliche
Kanalnetz anstreben, so sind die Anschlusskosten (Zuleitung, Pumpstationen, Übergabebauwerk,
Anschlussschächte, usw.) selbst in voller Höhe zu tragen.
Die Kanalherstellungsbeiträge werden dann mit den nachgewiesenen
Baukosten verrechnet.

Das Abwasserentsorgungskonzept kann im Rathaus
bei Herrn Mayerthaler, II Stock, Zimmer-Nr. 207, Tel. 08084 /
3727, jederzeit eingesehen
werden.

2. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
Zum Einbau der biologischen Reinigungsstufe erteilt das Wasserwirtschaftsamt
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) für die betreffenden Ortsteile/Anwesen
den vorzeitigen Baubeginn. Der Zeitpunkt wird den Bürgern
im Kompass bekannt gegeben.

3. Wasserrechtsverfahren
Das Landratsamt erteilt den betreffenden Hauseigentümern die
wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserrechtsbescheid)

4. Bau der Kleinkläranlage
Der Grundstückseigentümer baut die Kleinkläranlage
nach den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis und beauftragt
einen privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft mit der
Bauabnahme. Die Liste der Sachverständigen ist bei Herrn Mayerthaler
im Rathaus erhältlich.

5. Zuwendungsantrag
Der Grundstückseigentümer beantragt den Zuschuss bei
der Gemeinde.

6. Auszahlung der Zuwendung
Das Wasserwirtschaftsamt bewilligt den Zuschuss. Die Auszahlung
erfolgt über die Gemeinde.

Weitere Informationen und der Zuschussantrag
sind im Internet unter www.rzkka.bayern.de erhältlich. Auskünfte
erteilen:

Landratsamt Erding: Frau Schütz, Tel. 08122/581228,
Frau Haldenwang, Tel. 08122/581285

Wasserwirtschaftsamt Freising:
Herr Mayrhofer, Tel. 08161/188-140