Grundschule Taufkirchen (Vils) und Moosen (Vils)

Mitte März finden die jährlichen Schuleinschreibungen an den Grundschulen Taufkirchen (Vils) und Moosen (Vils) statt.

  • Grundschule Taufkirchen (Vils)
    14. März 2024, 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr (Termine werden vorab mit den Eltern vereinbart)
  • Grundschule Moosen (Vils)
    18. März 2024, 14.00 – 15.00 Uhr (Liste für Terminvergabe hängt ab 04.03.2024 im Kindergarten St. Stephanus aus; Eintragung ist für Kinder anderer Kindergärten nicht notwendig)

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. Juni 2018 geboren sind.

Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2018 geboren sind (Einschulungskorridor). Sie können schulpflichtig werden.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtig­ten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen) oder deren Einschulung verschoben wurde.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen 01. Oktober 2018 und 31. Dezember 2018 geboren ist.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31. Dezember 2018 geboren ist und aufgrund körperlicher, sozialer und geistiger Entwick­lung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsycholo­gisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten benötigen zur Schuleinschreibung die Geburtsurkunde (Familienstammbuch), den Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung, einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz sowie bei Alleinerziehenden gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss und bei im letzten Jahr zurückgestellten Kin­dern den Zurückstellungsbescheid.

Kontakt

Weitere Informationen zur Einschulung und zum Gastschulantrag bei Stephanie Zehtner, Rathaus, Tel. 08084 3771 (Mo/Di/Do/Fr 08.00 – 12.00 Uhr), zehtner@taufkirchen.de