Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes in Flaring

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

Die Nachfrage nach Baugrundstücken, vor allem im Ortsbereich von Taufkirchen (Vils), ist nach wie vor ungebrochen, vor allem da schon seit längerer Zeit keine Bauflächen zur Verfügung stehen.

Um diese Bauwünsche bedienen zu können soll ein neues Wohnbaugebiet nördlich von Flaring, östlich des Vilstalradweges, ausgewiesen werden.

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) konnte in diesem Bereich landwirtschaftliche Flächen erwerben, die sich zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes eignen und auch sehr ortsnah liegen.

Das Areal ist über die Gemeindeverbindungsstraße von der B 15 beim Friedhof zum Waldbad an das örtliche Straßennetz angebunden und kann auch an den Vilstalradweg angeschlossen werden.

Das gesamte Planungsgebiet hat eine Fläche von ca. 5 ha.

Um die Bebauung dieses Gebietes zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungsentwürfe für beide Verfahren wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vom 20.02.2024 vorgestellt. Diese wurden gebilligt, so dass in Kürze das Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege geleitet werden kann. Die Planungsunterlagen werden zeitnah zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus ausgelegt und auch auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes wurde das Architektur- und Stadtplanungsbüro „von Angerer“ aus München beauftragt.

Durch die Neuausweisung dieses Wohnbaugebietes sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhausanteile sowie auch für Eigentumswohnungen und sog. Tiny-Häuser zu erwerben.

Die derzeitige Planung beinhaltet eine Parzellierung des Areals für 92 Geschoßwohnungen, 21 Reihenhäuser, 2 Doppelhaushälften, 15 freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und 8 Tiny-Häuser, so dass insgesamt 138 Wohneinheiten entstehen könnten.

Der Stellplatznachweis erfolgt für den Geschoßwohnungsbau in einer Tiefgarage mit ca. 181 Stellplätzen, dazugehörenden oberirdischen 27 Parkplätzen, sowie auf den einzelnen Wohnbaugrundstücken mit insgesamt 85 Kfz-Stellplätzen. Öffentliche Parkflächen werden in einer Anzahl von ca. 58 Stellplätzen vorgesehen. Somit wären für das gesamte Wohnbaugebiet insgesamt 351 Kfz-Stellplätze vorhanden.