Landtagswahl und Bezirkswahl 202308. Oktober 2023

Am 08. Oktober 2023 wählen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger den 19. Bayerischen Landtag und die Bezirkstage.

Wahlberechtigung

  • Stimmberechtigt für die Landtags- bzw. Bezirkstagswahl in Bayern sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten in Bayern bzw. im Regierungsbezirk Oberbayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach Art. 2 – infolge Richterspruches – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
  • Die Eintragung ins örtliche Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, sofern Sie am 25.08.2023 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.
  • Personen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt in der Gemeinde anmelden, haben bis zum 17.09.2023 Zeit, sich in das hier geführte Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen.
  • In der Zeit vom 18.09. bis 22.09.2023 besteht für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.

Wahlbenachrichtigung, Wahllokale

  • Anfang September erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post, auf welchem der zugeteilte Stimmbezirk vermerkt ist.
  • Bitte legen Sie zur Stimmabgabe am Wahlsonntag einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) und Ihre Wahlbenachrichtigung vor.

Briefwahl

  • Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, weil er krank ist, sich im Urlaub befindet oder sonst verhindert ist, kann den Weg der Briefwahl wählen.
  • Möglichkeiten der Beantragung:
    • über den Postweg: Sie können uns die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung per Post bzw. Einwurf in den Rathaus-Briefkasten zukommen lassen. Die Briefwahlunterlagen, inkl. Wahlschein senden wir Ihnen per Post zu.
      ACHTUNG: Bitte die Zustelldauer der Post berücksichtigen! Bei Postversand der Briefwahlunterlagen müssen die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Dienstag, den 03. Oktober 2023, 18.00 Uhr vorliegen, um die rechtzeitige Zustellung bis zum Wahlsonntag zu garantieren.
    • Web-Wahlschein über BürgerServicePortal oder QR-Code:
      Auch für die diesjährige Wahl bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit des Online-Wahlscheinantrages. Sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegt, können Sie die Wahlunterlagen über www.buergerserviceportal.de/bayern/taufkirchenvils unter dem Reiter „Briefwahl-Antrag“ oder bequem mit dem QR-Code, den Sie auf dem Wahlbenachrichtungsschreiben finden, beantragen. Auch auf der Startseite der Gemeinde-Homepage ist eine Verlinkung zum BürgerServicePortal zu finden.ACHTUNG: Der Online-Antrag ist bis spätestens Dienstag, den 03. Oktober 2023 zu stellen, da auch hier der Versand der Briefwahlunterlagen über den Postweg erfolgt. Bei Fragen zum Web-Wahlschein oder für Meldungen technischer Probleme erreichen Sie die Gemeindeverwaltung, Herrn Kreuzpointner unter Tel. 08084 3745, oder Frau Greil unter Tel. 08084 3773.
    • Persönliche (oder per Vollmacht) Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus: Die Briefwahlunterlagen können persönlich bzw. mit ausgefüllter schriftlicher Vollmacht (auf der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt) bis Freitag, den 06.10.2023, 15.00 Uhr im Rathaus, Zi-Nr. 0.16 EG abgeholt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihre auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) mit.
  • Rückgabe der Wahlbriefe:
    • Nachdem Sie gewählt haben, können Sie uns die roten Wahlbriefe wieder per Post, Direkteinwurf in den Rathaus-Briefkasten oder persönliche Abgabe im Rathaus zukommen lassen.
    • Die letzte Leerung des Rathaus-Briefkastens erfolgt am Wahlsonntag, 08.10.2023, um 18.00 Uhr.
    • Für eine zeitnahe Rückgabe der Wahlbriefe sind wir Ihnen dankbar.