Mittelschule Taufkirchen (Vils)

im Verbund mit den Schulen Velden und Wartenberg

Cybergrooming

Informationsabend für Eltern und Lehrer

Keine einfache Kost hatten sich die Eltern und Lehrer der Mittelschule Taufkirchen ausgesucht. Zum Thema Cybergrooming konnte der Leiter der Schulberatungsstelle Niederbayern, Bruno Lux, äußerst interessante, teilweise auch schockierende Informationen weitergeben.

Cybergrooming (grooming englisch: anbahnen, vorbereiten) meint das gezielte Anschreiben Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Dabei gehen die Täter sehr strategisch vor und versuchen – oft unter einem Fake-Profil – Vertrauen zu Kindern oder Jugendlichen aufzubauen. Die Täter versuchen dabei, an die Lebenswelt der Kinder anzuknüpfen. Sie täuschen z.B. starkes Interesse und Verständnis für das Leben des Kindes und seine Probleme vor. Wenn das Vertrauen gestärkt ist, fragen die Täter nach Nacktbildern oder sonstigen vertraulichen Informationen. Damit werden Kinder erpressbar gemacht, denn meist trauen sich diese nicht, ihre Eltern zu informieren.

Lux rät deshalb Eltern zu einem vertrauensvollen Miteinander mit ihren Kindern. Die Kinder und Jugendlichen sollen wissen, dass sie immer zu „Mama und Papa kommen können“, ohne dabei befürchten zu müssen, dass ihnen dann Strafe droht. Nur so bestehe die Möglichkeit, möglichst ohne Schaden aus der Situation herauszukommen.

Um erst gar nicht in so eine schwierige Situation zu kommen, heißt es einige grundsätzliche Regeln zu beachten:

  • Keine Bilder an Menschen schicken, die man noch nie gesehen hat,
  • sich klarmachen, dass jedes Bild im Internet weitergeschickt werden kann,
  • die Kamera am PC ausschalten oder abkleben,
  • neue Kontakte durch gezielte Rückfragen enttarnen,
  • mit Internetbekanntschaften keine Treffs vereinbaren.

Unter den Cyber-Tätern sind nicht nur Männer: Auch Frauen und Jugendliche machen sich die Anonymität des Internets zu Nutze und begehen diese sexuell motivierten Handlungen.

Zur Rechtslage:

Zwar greift das Strafgesetzbuch erst ab 14 Jahren, doch wer im Netz die Persönlichkeit seines Gegenübers schwer verletzt, kann (nach § 828 BGB) zivilrechtlich bereits ab 7 Jahren deliktfähig sein und auf Schmerzensgeld verklagt werden. Es gibt bereits mehrere Urteile, in denen Kinder unter 14 Jahren haften.

Nach der Informationsveranstaltung für die Eltern und Lehrer wird das Thema in den nächsten Wochen auch im Unterricht der Mittelschüler aufbereitet und thematisiert.

Eltern-, Lehrer- und Schülerinformationen zum Thema:

www.schau-hin.info | www.rataufdraht.at

Den kompletten Vortrag zum Thema findet man unter www.mittelschule-taufkirchen.de.