Räum- und Streupflicht

Auch in diesem Jahr möchten wir wieder alle Gemeindebürger auf ihre Räum- und Streupflicht aufmerksam machen. Alle Anlieger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind verpflichtet, diese schnee- und eisfrei zu halten. An Werktagen beginnt die Räumpflicht um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen tritt die Räum- und Streupflicht ab 8 Uhr ein.

Damit Räumfahrzeuge die Straßen räumen können, werden Parker gebeten, ihre Fahrzeuge in der Winterzeit möglichst auf den Privatgrundstücken, außerhalb der Fahrbahnen, abzustellen.