Online-Service

für Beantragung von Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Voraussetzung für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbe-zentralregister.

Wie bei der Antragstellung im Rathaus wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von jeweils 13 € pro Auszug erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Das Online-Portal ist unter folgender Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de