Lehmgrube bei Unterhofkirchen

Der Eigentümer und Betreiber der bestehenden Lehmgrube und Bauschuttdeponie südwestlich von Oberhofkirchen beabsichtigt, das Abbauvolumen zu vergrößern und beantragte daher bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils) im September dieses Jahres eine neue Genehmigung für den Lehmabbau, die Wiederverfüllung und die Rekultivierung.

Der Antrag beinhaltet folgende Eckpunkte:
– Abbautiefe bis ca. 20 m
– Abbaufläche 40.000 qm (Gesamtfläche: 11,76 ha)
– Abbauvolumen 460.000 cbm
– Abbau bis zum Jahr 2020
– Wiederverfüllung mit Materialien bis zum Zuordnungswert Z 2 mit Rekultivierung bis zum Jahr 2030

Der Gemeinderat lehnte am 27.10.2009 den Antrag aufgrund der massiven Einwände zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Hofkirchen ab. Deren Haupteinwendungspunkte beziehen sich allesamt auf folgende Sachverhalte:

Verfüllung der Lehmgrube mit kontaminiertem Material (Z 2)

Zunahme des Lkw-Verkehrs

Gewässerverschmutzung des Grundwassers und der Vils durch das kontaminierte Material

Die Reinheit des Gewässers stellt in der Kommune einen sehr hohen Stellenwert dar, was sich beim Bürgerentscheid im vergangenen Jahr zeigte. Die Gemeinde hat hier nur die Möglichkeit, mit Hilfe eines qualifizierten Bebauungsplanes den Abbau, die Abfuhr und den zeitlichen Rahmen einer Wiederverfüllung in detaillierter Weise zu regeln.

Der Gemeinderat strebt diesen weiteren Verfahrensweg an. Zur Beurteilung der komplexen Sachlage sollen Fachplaner hinzugezogen werden. Im Bebauungsplanverfahren ist eine umfassende Bürgerbeteiligung möglich. Das Landratsamt muss in der nächsten Zeit entscheiden, ob ein Bebauungsplanverfahren grundsätzlich zulässig ist.