Antrag des Motorradclubs auf Ausweisung eines „Sondergebiets Motorsportfläche“

Zur Schaffung eines dauerhaften Trainingsgeländes für den
Motorradclub Taufkirchen(Vils) e.V. (MCT) beantragte der Verein bereits
im September 2006 den Flächennutzungsplan zu ändern, um dabei
eine aufgelassene Sandgrube nordöstlich der Ortschaft Tegernbach
in ein „Sondergebiet für Motorsportflächen“ umzuwandeln.
Das gewünschte Vorhaben wurde in den vergangenen Monaten mehrfach
im Gemeinderat und im Grundstücks- und Bauausschuss behandelt. Die
ursprüngliche Entscheidung der Räte, im Rahmen einer befristeten
Nutzungserlaubnis mit Einverständnis der Grundstücksnachbarn,
das Trainingsgelände zu verwirklichen, wurde in der Sitzung am 26.
Juni in einer zweiten, vom MCT geforderten Abstimmung überraschend
revidiert und der Antrag damit abgelehnt.

Bereits im Vorfeld hatte das Vorhaben für Aufregung gesorgt, denn
sowohl die betroffenen Nachbarn als auch die Naturschützer, insbesondere
die Jagdpächter, sind aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigungen
mit der geplanten Trainingsfläche nicht einverstanden.

Der Gemeinderat konnte sich daher in einer früheren Sitzung vom
5. Dezember 2006 nicht zu einer Flächennutzungsplanänderung
durchringen. Um sich von der Lautstärke des Trainingsbetriebs selbst
ein Bild zu machen, wurde vom Gemeinderat ein Ortstermin mit „Fahrbetrieb“ in
der Kiesgrube anberaumt, der am 15. Juni dieses Jahres stattfand.

Am 26. Juni wurde der Antrag des MCT erneut im Gemeinderat behandelt.
Der vom Verein angestrebten Flächennutzungsplanänderung wurde
nicht zugestimmt, der Gemeinderat entschied jedoch einstimmig, folgende
von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung anzustreben:

„Dem Übungsbetrieb für Moto-Cross in der Kiesgrube
in Tegernbach, befristet bis zum 31.12.2013 über eine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung des Landratsamtes, ist zuzustimmen. Der Übungsbetrieb
ist auf 15 Motorräder begrenzt und darf nur an 12 Tagen im Jahr
(max. 2 Übungstage pro Monat) stattfinden. Die Einhaltung der
erforderlichen Schallschutzwerte ist durch ein entsprechendes Gutachten
des MCT nachzuweisen. Die Übungszeiten sind von 16.00 bis 19.00
Uhr zu begrenzen. Der MCT hat eine verbindliche Erklärung zur
Einhaltung dieser Bedingungen abzugeben. In Bezug auf dieses Vorhaben
soll an einem „Runden Tisch“ bis spätestens Ende Juli
2007 mit den Nachbarn auf eine Einigung hingewirkt werden“.

Der 1. Vorsitzende des Vereins, Martin Weindl, brachte in der Gemeinderatssitzung
zum Ausdruck, dass er mit diesem Beschluss nicht zufrieden sei. Die Ausgangssituation
für den Verein habe sich dadurch nicht geändert; man sei wieder
bei dem Stand angelangt, der vor 1 ½ Jahren aktuell war. Eine
Verhandlungsbereitschaft der Nachbarn sei nicht bekannt. Weindl forderte
eine definitive Entscheidung des Gemeinderates für oder gegen den
Motorsportbetrieb in Tegernbach.

Die bereits gefassten Beschlüsse hob der Gemeinderat darauf hin
auf. Nach eingehender Diskussion und Beratung über eine „nachbarfreundlichere“ Lösung
gab einer der anwesenden Grundstücksnachbarn zu verstehen, dass
jeder Kompromiss eine Beeinträchtigung darstelle und mit einer einvernehmlichen
Lösung von Seiten der Nachbarn nicht zu rechnen sei.

Der Gemeinderat entschied in der gleichen Sitzung schließlich
nochmals, die Flächennutzungsplanänderung für das Kiesgrubengelände
nicht durchzuführen. Ein befristeter Übungsbetrieb bis 2013
mit den in der ersten Abstimmung bereits aufgeführten Auflagen,
nunmehr aber mit nur 8 gleichzeitig fahrenden Motorrädern, wurde
ebenfalls abgelehnt.