Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001:

Amtliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Taufkirchen(Vils)
für das Haushaltsjahr 2001 wurde bereits in der Kompass-Ausgabe
02/2001 veröffentlicht. Nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde,
das Landratsamt Erding, vom 31.05.2001, AZ. 20/941-3, wurden die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan in der Zeit vom 09.07.2001
– 16.07.2001 öffentlich ausgelegt und sind während des
ganzen Jahres im Rathaus, Zimmer 3, während der allgemeinen
Geschäftsstunden (Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr und Do 14 – 19 Uhr)
einzusehen.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Taufkirchen(Vils) – Landkreis
Erding für das Haushaltsjahr 2001

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt
die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2001 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.270.200 DM

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.525.400 DM

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 7.287.000 DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(A) 300 v.H
b) für die Grundstücke (B)                               300
v.H

2. Gewerbesteuer                                        320
v.H

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000
DM festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2001
in Kraft.

Gemeinde Taufkirchen(Vils), 30.08.2001

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister