Wichtiger Steuertermin: 15.02.2001

Grundsteuer A und B
Wasser- und Kanalgebühren
Gewerbesteuervorauszahlung
Hundesteuer

Die Grundsteuerbescheide aus dem Jahr 2000 gelten auch noch für das Jahr 2001 bzw. so lange, bis eine Steueränderung eintritt. Es ergeht keine neue Zahlungsaufforderung.

Falls Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie, die Zahlungen rechtzeitig zu leisten, da ansonsten Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden.

Für weitere Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse zur Verfügung, Frau Angermeier, Tel. 08084/ 37 53 oder Herr Kreißl, Tel. 08084 / 37 77.