Errichtung einer Kurzparkzone auf dem Parkplatz des alten Feuerwehrgerätehauses an der Veldener Straße

Auf dem Parkplatz des alten Feuerwehrgerätehauses an der Veldener Straße stehen überwiegend Dauerparker. Teilweise ist es so, dass für die DLRG oder auch für die übrigen Nutzer des Gebäudes keine Parkflächen mehr zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Fahrzeughalle der DLRG des öfteren „zugeparkt“, so dass im Falle eines Rettungseinsatzes die Ausfahrt versperrt ist.

Damit sich die Parksituation am alten Feuerwehrgerätehaus „entschärft“ hat der Grundstücks- und
Bauausschuss beschlossen, für die betreffenden Parkflächen eine Kurzparkzone
(2 Stunden parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen) anzuordnen.

Den Dauerparkern wird empfohlen, künftig den Parkplatz an der Veldener Straße zu benutzen – ansonsten wird die Polizei folgende Strafmandate verteilen:

  • Parken – länger als 2 Std. 30 Min. (mit Parkscheibe)
    Bußgeld: 10 DM
  • Parken – länger als 5 Std. (mit Parkscheibe)
    Bußgeld: 50 DM
  • Parken ohne Parkscheibe
    Bußgeld: 50 DM