C. Förderung der Jugendarbeit:

1. Gegenstand der Förderung:
Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) fördert die Jugendarbeit durch

1.1 jährliche Zuwendungen,

1.2 Übernahme von Veranstaltungsdefiziten beim Ferienprogramm,

1.3 Bereitstellung der Schulturnhallen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

2. Zuschussempfänger:
Zuschüsse werden nur Vereinen gewährt, die ihren Sitz im Gebiet der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) haben.

3. Umfang der Förderung:

Zu C 1.1
Die jährlichen Zuwendungen betragen für jedes jugendliche Vereinsmitglied 10,00 DM/Jahr. Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien sind unabhängig von ihrem Wohnsitz alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Zuwendungen werden unter der Voraussetzung gewährt,
dass die Jugendleiter der Vereine an den Fortbildungsseminaren teilnehmen, die zweimal im Jahr von der Gemeinde angeboten werden.

Zu C 1.2
Soweit beim Ferienprogramm einzelnen Anbietern von Veranstaltungen ein Defizit entsteht, übernimmt die Gemeinde die Unterdeckung bis zu einem Betrag von max. 200,00 DM. Voraussetzung dabei ist,
dass das jeweilige Defizit aufgrund unvorhersehbarer Kosten bzw. unvorhersehbarer Einnahmeausfälle entstanden ist.

In Ausnahmefällen, d.h. nur wenn soziale Gründe vorliegen, werden auf Antrag die Teilnahmekosten, die für die jeweiligen Veranstaltungen erhoben werden, von der Gemeinde übernommen.
Zu C 1.3
Die Gemeinde stellt den Vereinen ihre Sportstätten für den Spiel- und Trainingsbetrieb unentgeltlich zur Verfügung, d.h. die Gemeinde trägt die entstehenden Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser usw.). Vereinen bzw. Abteilungen mit Jugendlichen werden dabei die Belegungszeiten jeweils vor 21.00 Uhr zuerkannt.

4. Auszahlung:

Zu C 1.1
Stichtag für die Bemessung der jährlichen Zuwendungen ist jeweils der 1. Januar. Die Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder ist der Gemeinde unaufgefordert jeweils bis 1. November zu melden. Die Auszahlung erfolgt zum 15. Dezember, vorausgesetzt es wurde der Gemeinde die Teilnahmebescheinigung an einem Fortbildungsseminar vorgelegt.