Änderung der Parkplatzregelung am neuen Feuerwehrgerätehaus

Die Parkplätze auf dem Vorplatz des Taufkirchener Feuerwehrhauses sind für die Mitglieder der FFW Taufkirchen(Vils) reserviert. Nachdem diese Parkregelung von den Autofahrern jedoch ignoriert wird und die Feuerwehrler im Einsatz auf genügend freie Parkflächen angewiesen sind, hat der Grundstücks- und
Bauausschuss folgenden Beschluss gefasst:

  • Die Stellplätze südlich der Fahrzeughalle (1. Reihe) werden künftig für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Taufkirchen(Vils) reserviert. Die Parkflächen werden durch ein Halteverbots-Schild mit dem Hinweis „Ausgenommen Feuerwehr mit Parkausweis“ gekennzeichnet.
  • Der Grünstreifen auf der Westseite des Feuerwehrhauses (neben dem Pfarrer-Wegerl) wird ebenfalls für die Mitglieder der Taufkirchner Feuerwehr im Einsatz reserviert. Die vorhandenen Verkehrsschilder „Geh- und Radweg“ und „Einsatzfahrzeuge frei“ werden versetzt, so dass jeder Fahrzeuglenker zweifelsfrei erkennen kann, dass die Grünfläche nicht der Öffentlichkeit als Parkplatz zur Verfügung steht.

Autofahrer, die künftig die vorhandene Parkplatzbeschilderung rund um das neue Feuerwehrhaus nicht beachten, sind mit folgenden „Beiträgen“ für die Bußgeldstelle der Polizei „dabei“:

  • Parken – auf den für die „Feuerwehr im Einsatz“ reservierten Parkplätzen
    Bußgeld: 30 DM
  • Parken – auf den für die „Feuerwehr im Einsatz“ reservierten Parkplätzen (länger als 1 Stunde)
    Bußgeld 50 DM