ÄNDERUNG DER WASSER- UND ABWASSERGEBÜHREN

Die letzte Änderung der Kanalgebühren erfolgte am 01.01.2020. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat nun eine neue Gebührenkalkulation erstellt. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.12.2023 beschlossen, die Kanalgebühren zu erhöhen. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2024 3,41 €/m³. Auch die jährliche Niederschlagswassergebühr für befestigte Flächen wurde auf 0,58 €/m² erhöht.

Die Wassergebühren wurden ebenfalls neu kalkuliert. Aufgrund der gestiegenen investiven und betrieblichen Kosten ist eine Erhöhung unumgänglich. Der Gemeinderat setzte in gleicher Sitzung die Wassergebühr auf 1,12 €/m³ fest.

Weitere Informationen erteilt Susanne Lederer, Rathaus, Tel. 08084 3756 (Mo / Di / Do / Fr vormittags).

HERSTELLUNGSBEITRÄGE

Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung (Kanal)

Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksund die Geschossfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträgliche Anbauten (z.B. Dachgeschosse) in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden als Einmalzahlung von der Gemeinde erhoben.

Ausführliche Informationen zu den Herstellungsbeiträgen und zur Niederschlagswassergebühr erteilt Franziska Ismair, Rathaus, Tel. 08084 3738 (Di und Do vormittags).

GEBÜHRENENTWICKLUNG
    WassergebührenAbwasser-/Niederschlagswasser-Gebühren
ab 1.1.20051,17 €/m³ + 7% MwSt.2,70 €/m³
ab 1.1.20071,12 €/m³ + 7% MwSt.2,70 €/m³
ab 1.1.20091,10 €/m³ + 7% MwSt.2,70 €/m³
ab 1.1.20121,01 €/m³ + 7% MwSt.2,10 €/m³ + 0,29 €/m² pro Jahr
ab 1.1.20141,01 €/m³ + 7% MwSt.2,32 €/m³ + 0,29 €/m² pro Jahr
ab 1.1.20160,98 €/m³ + 7% MwSt.2,25 €/m³ + 0,29€/m² pro Jahr
ab 1.1.20200,98 €/m³ + 7% MwSt.2,34 €/m³ + 0,34€/m² pro Jahr
ab 1.1.20241,12 €/m³ + 7% MwSt.3,41 €/m³ + 0,58€/m² pro Jahr

ERHÖHUNG DER KINDERGARTENGEBÜHREN

Die Trägervertreter mit Leitungen und Elternvertreter der im Gemeindegebiet Taufkirchen (Vils) ansässigen Kindertagesstätten haben sich gemeinsam darauf verständigt, die Elternbeiträge für die kommenden Jahre in zwei Stufen anzupassen.

Die Notwendigkeit der Erhöhungen ergibt sich vor allen Dingen durch ansteigende Personal- und Betriebskosten. Damit die Erhöhung in moderatem Rahmen und für alle Nutzer gleichermaßen erfolgt, hat man sich darauf geeinigt, die Geschwisterermäßigung ab September 2024 nicht weiter zu gewähren.

Der Gemeinderat stimmte am 09. Januar 2024 den Gebührenerhöhungen zum 01. September 2024 sowie zum 01. September 2025 zu. Die notwendigen Erhöhungen betragen 5 € pro Kind und Monat im Kindergartenbereich und 10 € pro Kind und Monat im Krippenbereich.

ChristineEmpl

Auskünfte zu den neuen KiTa-Gebühren und weitere Informationen zum Besuch von Kindertagesstätten erteilt Christine Empl, Rathaus, montags bis donnerstags vormittags, Tel. 08084 3726 und empl@taufkirchen.de.