HERSTELLUNGSBEITRÄGE

Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung (Kanal)

Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksund die Geschossfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträgliche Anbauten (z.B. Dachgeschosse) in der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden als Einmalzahlung von der Gemeinde erhoben.

Ausführliche Informationen zu den Herstellungsbeiträgen und zur Niederschlagswassergebühr erteilt Franziska Ismair, Rathaus, Tel. 08084 3738 (Di und Do vormittags).

GEBÜHRENENTWICKLUNG
    WassergebührenAbwasser-/Niederschlagswasser-Gebühren
ab 1.1.20051,17 €/m³ + 7% MwSt.2,70 €/m³
ab 1.1.20071,12 €/m³ + 7% MwSt.2,70 €/m³
ab 1.1.20091,10 €/m³ + 7% MwSt.2,70 €/m³
ab 1.1.20121,01 €/m³ + 7% MwSt.2,10 €/m³ + 0,29 €/m² pro Jahr
ab 1.1.20141,01 €/m³ + 7% MwSt.2,32 €/m³ + 0,29 €/m² pro Jahr
ab 1.1.20160,98 €/m³ + 7% MwSt.2,25 €/m³ + 0,29€/m² pro Jahr
ab 1.1.20200,98 €/m³ + 7% MwSt.2,34 €/m³ + 0,34€/m² pro Jahr
ab 1.1.20241,12 €/m³ + 7% MwSt.3,41 €/m³ + 0,58€/m² pro Jahr