Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum spätestens am 16.03.1996)
- sich seit mindestens zwei Monaten (seit 16.01.2014) im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.